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Förderverein Forschung für das Sehen

Der Förderverein Forschung für das Sehen e. V. unterstützt seit vielen Jahren die Forschung des Zentrums für Augenheilkunde an der Uniklinik Köln. Aktuell wird der Ausbau moderner Laboreinrichtungen und das Anstoßen neuer Forschungsvorhaben mit Ihren Spendengeldern vorangetrieben.
Die meisten zur Erblindung führenden Augenerkrankungen, für die es noch keine ausreichende Therapie gibt, sind sowohl mit einer krankhaften Blut- und Lymphgefäßeinsprossung als auch mit einer Entzündung verbunden. Dies betrifft so häufige und schwere Augenerkrankungen wie das Trockene Auge, die Altersbezogene Makuladegeneration, Transplantatabstoßungsreaktionen, Uveitiden, die okuläre GvHD und intraokuläre Tumore.
Ein wichtiger Schritt zur Entwicklung neuer Therapien ist die Etablierung des DFG-Sonderforschungsbereiches 1607 „Neue immunmodulierende und anti(lymph)angiogene Therapien für altersassoziierte, zur Erblindung führende Augenerkrankungen“ (SFB 1607) mit rund 70 Forschern an den Standorten Köln, Münster und Erlangen. Es ist der erste Sonderforschungsbereich im Bereich der Augenheilkunde seit 50 Jahren und erfüllt uns daher mit besonderem Stolz. Der Förderverein „Forschung für das Sehen e.V.“ hat das Einwerben des SFB 1607 besonders unterstützt und damit maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Ziel dieser Forschungsinitiative ist es, die Rolle von Lymph-/Blutgefäßen und Immunzellen bei altersassoziierten Augenkrankheiten zu verstehen und basierend darauf neue Therapien zu entwickeln.
Diese großen Forschungsförderprojekte können nicht zustande kommen ohne Ihre Unterstützung. Ihre Spende ist dabei sehr wichtig, um im Vorfeld neue Projekte anzustoßen, junge Forscher auf den Weg zu bringen oder Förderunterbrechungen zu finanzieren.
Der Förderverein Forschung für das Sehen e.V. unterstützt eine große Anzahl an Forschungsschwerpunkten der Augenklinik. Einen Überblick dazu und weiterführende Informationen zu den jeweiligen Forschungsprojekten erhalten Sie im Überblick unserer Förderaktivitäten.
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Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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